Strafsache Gretchen

Faust. Die Gretchentragödie Die Hinrichtung ist die einzig rechtmäßige Form der Strafe für die Kindsmörderin, wie es dem Juristen Johann Wolfgang von Goethe scheint. So empfiehlt er im Fall der Johanna Höhn „die Todtesstrafe beyzubehalten“ (zitiert nach: Johann Wolfgang von Goethe: Faust. Kommentare. Von Albrecht Schöne. Frankfurt am Main: Deutscher Klassiker Verlag 1999, 197). Aber nicht bei allen Strafakten betreffs Kindstötung hat er so entschieden. Vielmehr versucht der deutsche Nationaldichter sorgsam abzuwägen – wie in dem realen, dem von Herzog Carl August ihm vorgelegten Fall, so auch in dem fiktiven des erst vierzehnjährigen Gretchens, des Mädchens, das von Doktor […]

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